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AHV und Sozialversicherungen in Liechtenstein
7 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 18. September 2026
Vom Bruttolohn gehen in Liechtenstein 4,9 Prozent für AHV, IV und FAK ab, dazu 0,5 Prozent Arbeitslosenversicherung bis zu einem Jahreslohn von CHF 126’000. Der Arbeitgeber trägt mit 7,385 Prozent deutlich mehr. Dazu kommt die Pensionskasse, deren Satz je nach Kasse und Alter verschieden ist.
Was geht vom Bruttolohn ab?
Die gesetzlichen Sozialabgaben in Liechtenstein bestehen aus vier Teilen, die gemeinsam über die Liechtensteinische AHV-IV-FAK abgerechnet werden: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Familienausgleichskasse (FAK) und der Verwaltungskostenbeitrag (VK). Die Arbeitslosenversicherung läuft separat.
- AHV — 8,25 % gesamt: 4,025 % trägst du, 4,225 % der Arbeitgeber.
- IV — 1,35 % gesamt, je zur Hälfte: 0,675 % und 0,675 %.
- FAK — 2,1 % gesamt, aber nur 0,2 % von dir; 1,9 % zahlt der Arbeitgeber.
- VK (Verwaltungskosten) — 0,585 %, ausschliesslich Arbeitgeber.
des Bruttolohns gehen für AHV, IV und FAK ab (Arbeitnehmer-Anteil, gültig ab 01.01.2026). Der Arbeitgeber trägt 7,385 %, zusammen sind es 12,285 %.
Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Beitragsansätze ab 01.01.2026Bei CHF 5’000 Bruttolohn sind das CHF 245 im Monat für AHV, IV und FAK. Was danach an Steuern folgt, steht im Steuer-Ratgeber.
Warum der Arbeitgeber mehr zahlt als du
Anders als bei AHV und IV, wo beide Seiten fast gleich viel tragen, ist die Familienausgleichskasse fast vollständig Arbeitgebersache — und den Verwaltungskostenbeitrag zahlt er allein. Das erklärt die Lücke zwischen 4,9 und 7,385 Prozent.
Praktisch heisst das: Ein Bruttolohn von CHF 5’000 kostet den Arbeitgeber rund CHF 5’369 an gesetzlichen Abgaben allein — ohne Pensionskasse, Unfallversicherung und Krankentaggeld. Wer eine Lohnforderung stellt, sollte diesen Aufschlag kennen; er ist Teil der Rechnung, die auf der anderen Seite des Tisches aufgemacht wird.
beträgt die gesetzliche Grundabgabe auf jeden Lohn zusammengerechnet — 4,9 % Arbeitnehmer und 7,385 % Arbeitgeber (Stand 2026).
Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Beitragsansätze ab 01.01.2026Arbeitslosenversicherung: 1 Prozent bis CHF 126’000
Die Arbeitslosenversicherung kostet insgesamt 1 Prozent des Jahreslohns, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte. Dein Anteil sind also 0,5 Prozent — bei CHF 5’000 im Monat CHF 25.
Entscheidend ist die Obergrenze: Auf Lohnanteile über CHF 126’000 im Jahr werden keine Beiträge mehr erhoben. Der gesamte Beitrag beträgt damit höchstens CHF 1’260 im Jahr, dein Anteil höchstens CHF 630. Die Grenze gilt je Arbeitsverhältnis; wer unterjährig ein- oder austritt, bei dem wird sie auf CHF 350 pro Tag heruntergerechnet.
Jahreslohn ist die Obergrenze der Arbeitslosenversicherung. Darüber werden keine Beiträge erhoben; der Gesamtbeitrag liegt bei höchstens CHF 1’260 im Jahr.
Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Merkblatt 1.1 (Beiträge), 2026Die Pensionskasse: der Posten ohne festen Satz
Neben der AHV als erster Säule gibt es die betriebliche Personalvorsorge nach dem BPVG — die zweite Säule. Sie ist der grösste Abzug nach den gesetzlichen Abgaben und zugleich der einzige, für den es keinen landesweiten Satz gibt.
Der Beitrag hängt von der Kasse deines Arbeitgebers und von deinem Alter ab: Je älter du bist, desto höher der Sparanteil. Üblich sind Arbeitnehmer-Anteile im mittleren einstelligen Prozentbereich. Was für dich gilt, steht in deinem Vorsorgeausweis oder im Reglement der Kasse — verlass dich nicht auf eine Faustregel, die Unterschiede zwischen Kassen sind erheblich.
Genau deshalb lässt sich der Pensionskassen-Satz im Lohnrechner von Hand anpassen — mit einem Standardwert, der nur ein Ausgangspunkt ist.
Familienzulagen: was zurückkommt
Die FAK, in die du mit 0,2 Prozent einzahlst, schüttet auch aus. Die Familienzulagen zählen nicht zum Arbeitslohn und sind damit weder steuer- noch beitragspflichtig:
- Kinderzulage — CHF 310 im Monat je Kind, ab dem Monat, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, CHF 360. Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag.
- Geburtszulage — CHF 2’300 je Kind, bei Mehrlingsgeburten CHF 2’800 pro Kind.
- Alleinerziehendenzulage — zusätzlich zur Kinderzulage, wenn du alleinstehend bist und mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebst.
- Differenzausgleich — wenn im Wohnsitzland eine niedrigere Zulage bezogen wird, gleicht Liechtenstein die Differenz aus. Für Grenzgänger der wichtigste Punkt.
Kinderzulage pro Monat und Kind — der höhere Betrag ab dem Monat, in dem das Kind zehn wird (erhöht per 01.01.2026).
Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Familienausgleichskasse, 2026Rentenalter und was für Grenzgänger gilt
Das ordentliche Rentenalter in Liechtenstein liegt bei 65 Jahren für alle, die 1958 oder später geboren sind. Wer bis einschliesslich 1957 geboren wurde, für den galt die frühere Grenze von 64.
Für Grenzgänger gilt eine klare Regel: Versichert bist du dort, wo du arbeitest. Wer in Liechtenstein angestellt ist, zahlt hier in AHV, IV, FAK und Arbeitslosenversicherung ein — unabhängig vom Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich. Die Beitragsjahre werden zwischen den Ländern angerechnet, die Rente kommt später anteilig aus jedem System. Was das für Steuern und Bewilligung heisst, steht im Grenzgänger-Guide.
Offene Stellen mit liechtensteinischer Sozialversicherung findest du in Triesen, Vaduz und Schaan oder gebündelt unter allen Stellen in Liechtenstein. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Sozialversicherungsberatung.
Häufige Fragen
- Wie viel AHV zahlt man in Liechtenstein?
- Der AHV-Beitrag beträgt 8,25 Prozent des Lohns; davon trägst du 4,025 Prozent und der Arbeitgeber 4,225 Prozent. Zusammen mit IV und FAK gehen 4,9 Prozent von deinem Bruttolohn ab (Stand 2026).
- Wie hoch ist der Arbeitslosenversicherungsbeitrag?
- 1 Prozent des Jahreslohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen — dein Anteil sind 0,5 Prozent. Auf Lohnanteile über CHF 126’000 im Jahr werden keine Beiträge erhoben, der Gesamtbeitrag liegt bei höchstens CHF 1’260.
- Wie hoch ist die Kinderzulage in Liechtenstein?
- CHF 310 im Monat je Kind, und ab dem Monat, in dem das Kind zehn Jahre alt wird, CHF 360. Dazu kommt eine einmalige Geburtszulage von CHF 2’300 je Kind, bei Mehrlingsgeburten CHF 2’800 pro Kind.
- Wann ist das Rentenalter in Liechtenstein erreicht?
- Mit 65 Jahren für alle Jahrgänge ab 1958. Für bis einschliesslich 1957 Geborene galt die frühere Altersgrenze von 64 Jahren.
- Zahlen Grenzgänger AHV in Liechtenstein?
- Ja. Versichert ist man dort, wo man arbeitet. Wer in Liechtenstein angestellt ist, zahlt hier AHV, IV, FAK und Arbeitslosenversicherung — unabhängig davon, ob er in der Schweiz oder in Österreich wohnt.
Quellen
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