Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18. Juni 2026
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte auch vorvertragliche Geschäftsverbindung zwischen der Domenig Personalmanagement GmbH (im Folgenden „Betreiberin“) und ihrem Vertragspartner, sofern dieser Unternehmer ist. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Betreiberin und dem Vertragspartner bestimmen sich ausschliesslich nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird.
Über die Jobplattform joblie.li ermöglicht die Betreiberin Arbeitgebern aus Liechtenstein die Online-Veröffentlichung von Stellenanzeigen zur Personalsuche. Die dazugehörigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen sind auf joblie.li abrufbar.
2. Anzeigenvertrag
2.1 Definition
Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Stellenanzeigen eines Stellenanbieters oder Stellenvermittlers auf joblie.li.
2.2 Vertragsschluss
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn die Betreiberin den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Betreiberin die Stellenanzeige im Internet verbreitet.
2.3 Ablehnungsbefugnis
Die Betreiberin ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Beginn der Veröffentlichung
Die Anzeige wird von der Betreiberin zum vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehestmöglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Bereitstellung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Bei der Selbsteingabe einer Anzeige durch den Vertragspartner wird diese durch die Betreiberin geprüft und dann veröffentlicht. Die Betreiberin behält sich jedoch das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeige rückgängig zu machen, wenn die Anzeige inhaltlich oder optisch gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstösst oder die Veröffentlichung für die Betreiberin aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige nach Beendigung des Anzeigenvertrages aufzubewahren.
2.5 Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing / Caching
Die Betreiberin wird die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Vertragspartners auf ihren Internetseiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der Betreiberin veranlassen.
2.6 Änderung des Anzeigentextes
Die Betreiberin verpflichtet sich, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der auf joblie.li veröffentlichten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringem Aufwand durch die Betreiberin durchzuführen sind, werden nicht in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Änderungen werden nur gegen Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird die Betreiberin den Vertragspartner darüber unterrichten und die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn ihr eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners zugegangen ist.
2.7 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise von der Betreiberin bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über joblie.li abrufbar sind. Massgebend sind die Preise, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Vertragsangebots des Vertragspartners von der Betreiberin im Internet veröffentlicht sind. Sämtliche von der Betreiberin genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.
Zahlungen an die Betreiberin haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschliesslich auf das in der Rechnung von der Betreiberin namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von der Betreiberin bekannt gegebenen Konto massgebend. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten. Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Betreiberin berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und ausserprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von der Betreiberin beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern die Betreiberin das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgte Mahnung einen Betrag von CHF 15.– zu bezahlen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumten Rabatte. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – ist unzulässig. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist die Betreiberin berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist die Betreiberin auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist die Betreiberin in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
2.8 Informationsaufbereitung
Die Betreiberin gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.
2.9 Bereitstellung von Inhalten und Materialien
Im Zuge der Vertragserfüllung räumt der Vertragspartner ein zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an allen Inhalten, Grafiken, Videos, Materialien, Texten, Marken sowie sonstigen Immaterialgüterrechten für den Zeitraum der aufrechten Geschäftsbeziehung ein. Die Betreiberin kann alle bereitgestellten Materialien zur Bewerbung des Unternehmens und der offenen Stellenangebote uneingeschränkt nutzen und diese für diesen Zweck auch bearbeiten. Der Vertragspartner sichert zu, dass er für alle bereitgestellten Materialien über die Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, und hält die Betreiberin von allen diesbezüglichen Ansprüchen auch Dritter schad- und klaglos.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle gesetzlich erforderlichen Inhalte einer Stellenausschreibung nach dem Gleichbehandlungsgesetz bereitzustellen.
2.10 Vertragsdauer
Der Vertrag bei Jahreslösungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien jährlich zum Ablauf des Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden.
3. Datenschutz
Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Auftrages Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen und Zahlungsmodalitäten, Logos und Markenzeichen sowie sonstige für den Auftrag relevante Daten des Vertragspartners zwecks automatisationsunterstützter Datenverarbeitung auf einem Datenträger gespeichert werden. Die Betreiberin ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners an von der Betreiberin mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Auftrag erfüllt werden kann. Die Bewerber stimmen zu, dass die Betreiberin die von den Bewerbern eingegebenen Daten zum Zweck der Erhöhung der Karrierechancen des Bewerbers und Jobinteressierten elektronisch verarbeitet bzw. an Dritte überlässt. Darüber hinaus werden Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ebenso verpflichten sich die Vertragsparteien, alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages hinaus aufrecht. Die Kontaktdaten eines Stellensuchenden dürfen ausschliesslich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle verwendet werden.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden nach der Veröffentlichung zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche unter genauer schriftlicher Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich der Betreiberin mitzuteilen. Wird die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Betreiberin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung der Betreiberin für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von der Betreiberin, wenn möglich, so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen oder Verzögerungen – aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch aus technischen Gründen – können Ansprüche gegen die Betreiberin nicht gestellt werden.
Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte, Verstösse gegen gesetzliche Vorgaben für Stellenanzeigen oder Verletzungen des Datenschutzes und von Nutzungsrechten. Der Vertragspartner stellt die Betreiberin insoweit von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Dienstverhältnisses zwischen dem Vertragspartner und Dritten. Bei Zustandekommen eines Dienstverhältnisses aufgrund einer von der Betreiberin veröffentlichten Stellenanzeige haftet die Betreiberin weder für Ansprüche aus dem Dienstverhältnis noch für die fachliche Eignung des Dritten.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschliesslich liechtensteinisches Recht Anwendung.
5.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Vaduz/Liechtenstein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung oder seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht für Vaduz/Liechtenstein.
5.3 Vertragssprache
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Dokumenten, Unterlagen, Preislisten, Katalogen, Mitteilungen etc. ist der deutsche Text massgeblich.
5.4 Salvatorische Klausel
Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch diejenigen wirksamen zu ersetzen, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten, und in wirtschaftlicher Sicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
5.5 Schriftlichkeit, Änderungen Kontaktdaten
Erklärungen über Brief, Fax und E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift oder digitale Signatur genügen der Schriftform. Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift und Kontaktdaten unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Gibt der Vertragspartner die Änderungen nicht bekannt und gehen deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, so gelten diese dennoch als zugegangen.