Für Arbeitssuchende

Personalvermittlung und Personalverleih in Liechtenstein

7 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 18. September 2026


Personalvermittlung führt Stellensuchende und Arbeitgeber zu einem Arbeitsvertrag zusammen; beim Personalverleih bleibt die Agentur dein Arbeitgeber und überlässt dich einem Einsatzbetrieb. Beides braucht eine Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft. Ein Vermittler darf dir Gebühren verrechnen — aber erst, wenn ein Vertrag zustande kam.

Vermittlung oder Verleih — was ist der Unterschied?

Die beiden Modelle werden im Alltag oft verwechselt, unterscheiden sich rechtlich aber grundlegend — und zwar in der Frage, wer dein Arbeitgeber ist.

  • Arbeitsvermittlung: Der Vermittler führt dich und ein Unternehmen zusammen, damit ihr einen Arbeitsvertrag schliesst. Danach ist das Unternehmen dein Arbeitgeber, der Vermittler ist aus dem Verhältnis draussen.
  • Personalverleih (Temporärarbeit): Der Verleiher ist und bleibt dein Arbeitgeber. Er überlässt dich einem Einsatzbetrieb, in dem du tatsächlich arbeitest. Der Lohn kommt vom Verleiher, die Weisungen vom Einsatzbetrieb.

Beide Tätigkeiten sind bewilligungspflichtig. Wer regelmässig und gegen Entgelt im Inland vermittelt, braucht eine Bewilligung des Amts für Volkswirtschaft; für Verleiher gilt dasselbe. Für Vermittlung oder Verleih ins Ausland braucht es jeweils eine zusätzliche Bewilligung.

2 Bewilligungen

kennt das Arbeitsvermittlungsgesetz: eine für die private Arbeitsvermittlung (Art. 2) und eine für den Personalverleih (Art. 11). Beide erteilt das Amt für Volkswirtschaft.

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), LR 823.10, Fassung 2019

Was darf dich ein Vermittler kosten?

Hier überrascht das liechtensteinische Recht viele Bewerber: Ein Vermittler darf von dir eine Einschreibegebühr und eine Vermittlungsprovision verlangen. Das ist erlaubt — aber an enge Bedingungen geknüpft.

  • Erst bei Erfolg: Die Provision schuldest du erst, wenn die Vermittlung tatsächlich zu einem Arbeitsvertrag geführt hat. Vorher nicht.
  • Schriftlich und beziffert: Der Vermittler muss mit dir einen schriftlichen Vertrag schliessen und darin seine Leistungen und die dafür geschuldete Vergütung angeben.
  • Keine Gebühr für zugewiesene Arbeitslose: Wer beim Amt für Volkswirtschaft als arbeitslos gemeldet ist und von dort einem privaten Vermittler zugewiesen wird, zahlt keine Einschreibegebühr.
  • Zwei Klauseln sind nichtig: eine, die dich hindert, dich an einen anderen Vermittler zu wenden — und eine, die dich verpflichtet, erneut zu zahlen, wenn du ohne seine Hilfe weitere Verträge mit demselben Arbeitgeber schliesst.
Erst nach Vertragsschluss

schuldest du die Vermittlungsprovision (Art. 10 Abs. 3 AVG). Bei Vermittlung ins Ausland sogar erst, wenn auch die Arbeitsbewilligung des Ziellandes vorliegt.

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), LR 823.10, Art. 10, Fassung 2019

Praktisch heisst das: Lies den Vermittlungsvertrag, bevor du unterschreibst, und lass dir die Vergütung beziffern. Viele Vermittler verrechnen ihre Leistung ohnehin dem Unternehmen und für dich gar nichts — aber das steht dann eben auch so im Vertrag.

Temporärarbeit: derselbe Lohn wie die Festangestellten

Wer über einen Verleiher in einem Einsatzbetrieb arbeitet, ist beim Lohn nicht schlechter gestellt. Das Gesetz schreibt Gleichbehandlung vor — eine Umsetzung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie.

Mindestens gleich

müssen die wesentlichen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sein: sie entsprechen dem, was gälte, wärst du direkt vom Einsatzbetrieb für denselben Arbeitsplatz eingestellt worden (Art. 19a AVG).

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), LR 823.10, Art. 19a, Fassung 2019

Die Gleichbehandlung umfasst ausdrücklich auch den Schutz schwangerer Frauen und stillender Mütter, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und das Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz. Dazu kommen zwei Rechte, die wenig bekannt sind: Der Einsatzbetrieb muss dich über offene Stellen im eigenen Unternehmen informieren, und er muss dir Zugang zu seinen Gemeinschaftseinrichtungen zu denselben Bedingungen geben wie seinen eigenen Leuten.

Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemein verbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, muss der Verleiher dessen Arbeitsbedingungen einhalten und dem zuständigen Organ die Unterlagen zur Kontrolle vorlegen. Was sonst im Arbeitsverhältnis gilt, steht im Ratgeber zum Arbeitsrecht.

Woran erkennst du einen bewilligten Anbieter?

Die Bewilligung ist kein Formalismus: Sie wird nur erteilt, wenn das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und das Amt für Volkswirtschaft führt ein elektronisches Register der erteilten Bewilligungen samt der verantwortlichen Personen.

Wenn du unsicher bist, frag direkt nach der Bewilligung und gleiche sie mit dem Register ab. Drei Warnzeichen, bei denen du genauer hinsehen solltest: eine Zahlung, die vor jedem Vertragsabschluss fällig wird; ein Vertrag, der dir verbietet, dich anderswo zu bewerben; und das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung überhaupt. Alle drei stehen im Widerspruch zum Gesetz.

Öffentliches Register

der erteilten Bewilligungen für Arbeitsvermittler und Personalverleiher führt das Amt für Volkswirtschaft — mit Firmendaten und den verantwortlichen Personen.

Amt für Volkswirtschaft, Register nach AVG, 2026

Was Unternehmen von einem Vermittler erwarten dürfen

Für Arbeitgeber ist die Rechnung eine andere: Sie zahlen in der Regel ein Honorar, das sich am Jahreslohn der besetzten Stelle bemisst, und erhalten dafür Vorauswahl, Marktkenntnis und oft eine Nachbesetzungsgarantie. In einem Markt mit einer Arbeitslosenquote um zwei Prozent ist der Zugang zu Kandidaten, die sich gar nicht aktiv bewerben, das eigentliche Produkt.

Der Personalverleih löst ein anderes Problem: Auftragsspitzen, Krankheitsvertretungen und Projekte mit absehbarem Ende, ohne eine Festanstellung einzugehen. Der Preis dafür ist der Verleihsatz, der die Gleichbehandlung beim Lohn bereits enthält.

Wer Stellen selbst ausschreiben will, findet die Konditionen unter Stelle ausschreiben.

Und was ist joblie?

Eine wichtige Abgrenzung zum Schluss: joblie ist keine Personalvermittlung. Wir vermitteln niemanden, verlangen von Bewerbern nichts und werden nie dein Arbeitgeber. joblie ist das Stellenportal für Liechtenstein — die Fläche, auf der Unternehmen und eben auch Personalvermittler ihre offenen Stellen ausschreiben.

Das heisst praktisch: Du bewirbst dich über joblie direkt beim Inserenten, ohne Gebühr und ohne Zwischenstufe. Welche Arbeitgeber und Vermittler hier inserieren, siehst du auf der Übersicht der Unternehmen; die aktuellen Stellen findest du in Triesen, Vaduz und Schaan oder unter allen Stellen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand des Arbeitsvermittlungsgesetzes wieder; im Einzelfall entscheidet dein Vertrag.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Personalverleih?
Bei der Vermittlung schliesst du den Arbeitsvertrag direkt mit dem Unternehmen, der Vermittler ist danach draussen. Beim Verleih bleibt die Agentur dein Arbeitgeber und überlässt dich einem Einsatzbetrieb — Lohn vom Verleiher, Weisungen vom Einsatzbetrieb.
Darf mir eine Personalvermittlung in Liechtenstein Geld verrechnen?
Ja. Nach Art. 10 des Arbeitsvermittlungsgesetzes darf ein Vermittler eine Einschreibegebühr und eine Vermittlungsprovision verlangen. Die Provision schuldest du aber erst, wenn die Vermittlung zu einem Arbeitsvertrag geführt hat, und alles muss schriftlich vereinbart sein.
Verdiene ich als Temporärangestellter weniger?
Nein. Die wesentlichen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen müssen mindestens denen entsprechen, die gälten, wärst du direkt vom Einsatzbetrieb für denselben Arbeitsplatz eingestellt worden (Art. 19a AVG).
Braucht eine Personalvermittlung in Liechtenstein eine Bewilligung?
Ja, vom Amt für Volkswirtschaft — für die Vermittlung und für den Personalverleih jeweils eine eigene, für Tätigkeiten ins Ausland zusätzlich eine weitere. Das Amt führt ein Register der erteilten Bewilligungen.
Ist joblie eine Personalvermittlung?
Nein. joblie ist das Stellenportal für Liechtenstein und vermittelt niemanden. Unternehmen und Personalvermittler schreiben hier ihre offenen Stellen aus; du bewirbst dich direkt beim Inserenten, ohne Gebühr.

Quellen

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