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Probezeit, Kündigungsfrist und Ferien: deine Rechte in Liechtenstein

5 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 16. August 2026


In Liechtenstein dauert die Probezeit gesetzlich einen Monat und lässt sich schriftlich auf höchstens drei Monate verlängern. Danach gelten Kündigungsfristen von einem Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monaten vom zweiten bis neunten und drei Monaten ab dem zehnten — jeweils auf Monatsende. Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt vier Wochen pro Dienstjahr, bei unter 20-Jährigen fünf.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit ist die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten deutlich kürzer kündigen können. Gesetzlich dauert sie in Liechtenstein einen Monat. Im Arbeitsvertrag lässt sie sich schriftlich verlängern, aber höchstens auf drei Monate.

In der Praxis stehen in vielen Verträgen drei Monate — das ist die zulässige Obergrenze, nicht der gesetzliche Normalfall. Steht in deinem Vertrag nichts zur Probezeit, gilt der eine Monat. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage, und zwar für beide Seiten.

Lies deinen Vertrag also genau: Probezeit und Kündigungsfrist sind die zwei Punkte, die im ersten Jahr am häufigsten zu Missverständnissen führen.

Welche Kündigungsfristen gelten nach der Probezeit?

Nach der Probezeit richtet sich die Frist nach deinen Dienstjahren im selben Betrieb. Sie gilt für beide Seiten gleichermassen:

  • 1. Dienstjahr: ein Monat.
  • 2. bis 9. Dienstjahr: zwei Monate.
  • Ab dem 10. Dienstjahr: drei Monate.

Die Frist läuft immer auf ein Monatsende zu. Kündigst du im zweiten Dienstjahr am 10. März, endet dein Arbeitsverhältnis am 31. Mai — nicht am 10. Mai. Diese Regel wird oft übersehen und verschiebt den letzten Arbeitstag um mehrere Wochen.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, solange die Frist eingehalten wird. Vertraglich oder über einen Gesamtarbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein.

Wann darf dir nicht gekündigt werden?

Bist du unverschuldet arbeitsunfähig — etwa wegen Krankheit oder Unfall —, schützt dich eine Sperrfrist. In dieser Zeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam. Wie lange sie dauert, hängt wiederum von deinen Dienstjahren ab:

  • 1. Dienstjahr: 30 Tage.
  • 2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage.
  • Ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage.

Der Schutz greift nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Du selbst kannst auch während einer Krankheit kündigen. Fällt eine bereits ausgesprochene Kündigung in eine Sperrfrist, verschiebt sich das Ende des Arbeitsverhältnisses entsprechend.

Wie viele Ferien und Feiertage stehen dir zu?

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt vier Wochen Ferien pro Dienstjahr. Bist du noch keine 20 Jahre alt, sind es fünf Wochen. Viele Betriebe und Gesamtarbeitsverträge gewähren mehr — der gesetzliche Wert ist die Untergrenze, kein Richtwert.

4 Wochen

Ferien stehen dir pro Dienstjahr mindestens zu; bei unter 20-Jährigen sind es fünf Wochen.

LANV — Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband, 2026

Dazu kommen die gesetzlichen Feiertage, die arbeitsrechtlich dem Sonntag gleichgestellt sind. Liechtenstein zählt dreizehn davon — deutlich mehr als die meisten Schweizer Kantone und österreichischen Bundesländer:

  • Jahresbeginn: Neujahr (1. Januar) und Heilige Drei Könige (6. Januar).
  • Frühjahr: Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Auffahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam.
  • Spätsommer: Maria Himmelfahrt (15. August, zugleich Staatsfeiertag) und Maria Geburt (8. September).
  • Jahresende: Allerheiligen (1. November), Maria Empfängnis (8. Dezember), Weihnachten (25. Dezember) und Stephanstag (26. Dezember).
13 Feiertage

sind in Liechtenstein dem Sonntag gleichgestellt — vom Neujahrstag bis zum Stephanstag.

Amt für Volkswirtschaft, Merkblatt Arbeits- und Ruhezeiten, 2026

Wann gilt etwas anderes als das Gesetz?

Die genannten Werte sind gesetzliche Mindeststandards. Ein Gesamtarbeitsvertrag oder dein persönlicher Arbeitsvertrag kann dir mehr geben — längere Ferien, kürzere Fristen zu deinen Gunsten, zusätzliche Zulagen. Weniger als das Gesetz darf dagegen nicht vereinbart werden.

In Liechtenstein gelten in mehreren Branchen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge, etwa im Bau, im Gastgewerbe und im Dienstleistungsgewerbe. Ob einer für dich gilt, hängt vom Betrieb und der Tätigkeit ab — im Zweifel fragst du beim Arbeitnehmerverband oder direkt im Betrieb nach.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Konflikt lohnt sich der Gang zu einer Beratungsstelle, bevor du etwas unterschreibst.

Und wenn du wechseln willst?

Wer die eigene Kündigungsfrist kennt, kann einen Wechsel sauber planen: Bei zwei Monaten Frist sollte die Zusage rund zehn Wochen vor dem gewünschten Starttermin stehen. Was in Liechtenstein üblicherweise gezahlt wird, liest du im Ratgeber Löhne in Liechtenstein, und was netto übrig bleibt, rechnest du im Grenzgänger-Rechner aus.

Für den Bewerbungsteil hilft dir Bewerbung in Liechtenstein weiter. Und wenn du direkt schauen willst, was offen ist: alle Stellen in Liechtenstein.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit in Liechtenstein?
Gesetzlich einen Monat. Im Arbeitsvertrag kann sie schriftlich verlängert werden, höchstens auf drei Monate. Steht im Vertrag nichts dazu, gilt der eine Monat. Während der Probezeit können beide Seiten mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Darf mir gekündigt werden, während ich krank bin?
Nein, während einer Sperrfrist ist die Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam. Sie dauert 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten. Du selbst darfst auch während einer Krankheit kündigen.
Wie viele Ferientage stehen mir mindestens zu?
Vier Wochen pro Dienstjahr, bei unter 20-Jährigen fünf Wochen. Das ist die gesetzliche Untergrenze — viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge gewähren mehr. Dazu kommen dreizehn gesetzliche Feiertage, die dem Sonntag gleichgestellt sind.

Quellen

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