Für Arbeitssuchende

Familie und Arbeit in Liechtenstein: Mutterschaft, Vaterschaft, Elternzeit

8 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 19. September 2026


Seit dem 1. Januar 2026 kennt Liechtenstein drei Freistellungen: 20 Wochen Mutterschaftszeit zu 80 Prozent des Lohns, zwei Wochen Vaterschaftszeit zu 80 Prozent und vier Monate Elternzeit je Elternteil. Von diesen vier Monaten sind allerdings nur zwei bezahlt — dafür mit 100 Prozent des Monatslohns.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Liechtenstein hat mit dem Jahreswechsel die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umgesetzt — und damit das Familienrecht am Arbeitsplatz spürbar umgebaut. Neu sind:

  • Vaterschaftszeit — zwei Wochen Freistellung, die es vorher gesetzlich nicht gab
  • Elternzeit — bis zu vier Monate je Elternteil, nicht übertragbar
  • Neue Zuständigkeit — Mutterschaftsgeld läuft jetzt über die Familienausgleichskasse (FAK), nicht mehr über die Krankentaggeldversicherung

Die Aufteilung der Regeln ist dabei wichtig zu verstehen: Wer wann frei bekommt, steht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB); wie viel Geld dafür fliesst, im Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetz (FZEG). Beides gehört zusammen — die Freistellung allein sagt nichts darüber, ob sie bezahlt ist.

Weil die Regeln erst neun Monate alt sind, beschreibt ein grosser Teil dessen, was online steht, noch den alten Stand. Die Zahlen in diesem Beitrag stammen aus dem Gesetzestext und von der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK als durchführender Stelle.

Mutterschaftszeit: 20 Wochen zu 80 Prozent

Der Anspruch besteht für 20 aufeinanderfolgende Wochen, also 140 Tage. Er entsteht frühestens vier Wochen vor der Geburt.

20 Wochen

Mutterschaftszeit mit 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohns, Lohnobergrenze CHF 148'200 (Stand 2026)

Familienzulagengesetz Art. 34b und 34c (LGBl. 2025 Nr. 7) sowie Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Merkblatt Mutterschaftsgeld

Damit der Anspruch greift, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Du warst in den letzten 270 Tagen vor der Geburt durchgehend bei der liechtensteinischen AHV versichert — Unterbrechungen dürfen drei Monate nicht überschreiten.
  2. Du beendest deine Erwerbstätigkeit frühestens 20 Wochen vor der Geburt (ausser bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit).
  3. Das Kind wird lebensfähig geboren oder die Schwangerschaft hat mindestens 23 Wochen gedauert.

Gerechnet wird als Taggeld nach der Formel «anrechenbarer Jahresverdienst geteilt durch 360, davon 80 Prozent». Ein Beispiel der FAK: Bei einem Monatslohn von CHF 4'000 — also CHF 52'000 im Jahr inklusive 13. Monatslohn — ergibt das ein Taggeld von CHF 115.60 und über 140 Tage CHF 16'184 Mutterschaftsgeld.

Zwei Punkte, die oft übersehen werden: Nimmst du die Arbeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder auf, endet der Anspruch sofort. Und bleibt das Neugeborene mindestens zwei Wochen ununterbrochen im Spital, verlängert sich die Bezugsdauer um die Dauer des Aufenthalts, höchstens aber um acht Wochen.

Vaterschaftszeit: zwei Wochen, erstmals gesetzlich

Väter haben seit 2026 Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Wochen Freistellung — 14 Taggelder, ebenfalls zu 80 Prozent des Lohns. Voraussetzung ist, dass du während wenigstens 180 Tagen unmittelbar vor Begründung der Vaterschaft bei der liechtensteinischen AHV versichert warst.

2 Wochen

Vaterschaftszeit zu 80 Prozent des Lohns, Voraussetzung 180 Tage AHV-Versicherung (Stand 2026)

Familienzulagengesetz Art. 34g und 34h (LGBl. 2025 Nr. 7)

Im selben Rechenbeispiel wie oben — Monatslohn CHF 4'000 — sind das CHF 1'618.40. Gemessen an den 20 Wochen für Mütter ist das wenig; gemessen am vorherigen Zustand, in dem es gar keinen gesetzlichen Anspruch gab, ist es der grössere Schritt.

Für den Ernstfall kennt das Gesetz eine Sonderregel: Stirbt die Mutter am Tag der Niederkunft oder in den 20 Wochen danach, hat der Vater Anspruch auf zusätzliches Vaterschaftsgeld während 20 aufeinanderfolgender Wochen. Umgekehrt gilt dasselbe — stirbt der andere Elternteil innerhalb von acht Monaten nach der Geburt, bekommt die erwerbstätige Mutter zwei zusätzliche Wochen.

Elternzeit: vier Monate, zwei davon bezahlt

Das ist die grösste Neuerung — und die, bei der die Verkürzung auf eine Zahl am meisten in die Irre führt. Jeder Elternteil kann bis zu vier Monate Elternzeit nehmen. Vergütet werden davon zwei Monate; die anderen zwei sind unbezahlt.

4 Monate

Elternzeit je Elternteil, davon zwei Monate vergütet mit 100 Prozent des durchschnittlichen Monatslohns, gedeckelt auf CHF 4'900 im Monat (Stand 2026)

Familienzulagengesetz Art. 34l und 34m (LGBl. 2025 Nr. 7) sowie Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Merkblatt Elterngeld

Die bezahlten zwei Monate werden dafür grosszügiger berechnet als Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld: mit 100 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Monatslohns der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Gedeckelt ist das auf die doppelte monatliche Höchst-Altersrente, aktuell CHF 2'450 — also CHF 4'900 im Monat.

  • Voraussetzung — mehr als sechs Monate ununterbrochen beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber
  • Nicht übertragbar — weder ganz noch in Teilen auf den anderen Elternteil
  • Frist — bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes; bei Wahl- und Pflegeeltern bis zum fünften
  • Flexibel beziehbar — am Stück, in Teilzeit, in Tagen oder Stunden, sofern beide Seiten einverstanden sind
  • Bei Mehrlingen — der Anspruch besteht trotzdem nur einmal

Dass die Elternzeit nicht übertragbar ist, ist kein Versehen, sondern der Kern der Richtlinie: Wer sie nicht selbst bezieht, verliert sie. Anders als beim Mutterschaftsgeld zahlt die FAK das Elterngeld direkt an die Eltern aus, nicht an den Arbeitgeber — und zwar nachträglich, nicht laufend.

Für den Übergang gilt: Leibliche Eltern von Kindern mit Jahrgang 2023 können Elternzeit noch bis Ende Dezember 2026 beziehen, Wahl- und Pflegeeltern von Kindern mit Jahrgang 2021 ebenso.

Was Familien sonst noch zusteht

Neben den drei Freistellungen zahlt die Familienausgleichskasse laufende Zulagen: Kinderzulagen, Geburtszulagen und Alleinerziehendenzulagen. Die aktuellen Beträge und wer sie bekommt, stehen im Beitrag zu den Sozialabgaben und Zulagen — dort gehören sie hin, weil sie über dieselbe Kasse laufen wie AHV und IV.

Wichtig fürs Budget: Auf Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeld werden keine AHV-, IV-, FAK- und ALV-Beiträge erhoben, und die obligatorische Versicherung läuft während der Freistellung weiter — auch während der unbezahlten Elternzeit. Steuerpflichtig sind die Leistungen aber trotzdem.

Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Leistung hat, kann kein liechtensteinisches Elterngeld beziehen. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger lohnt sich deshalb der Blick auf beide Seiten der Grenze; die Grundlagen dazu stehen im Beitrag für Grenzgänger in Liechtenstein.

Was das für die Stellensuche bedeutet

Zwei Dinge lohnen sich vor einer Zusage zu klären. Erstens die Sechs-Monats-Grenze: Der Anspruch auf Elternzeit entsteht erst, wenn du länger als sechs Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber warst. Wer kurz vor einer Geburt wechselt, verliert ihn — nicht dauerhaft, aber für dieses Kind.

Zweitens die Frage, wie der Betrieb mit den unbezahlten zwei Monaten umgeht. Das Gesetz schreibt nur das Minimum vor; manche Arbeitgeber stocken auf oder bieten flexiblere Modelle an. Gefragt wird das selten, weil viele den Anspruch gar nicht kennen.

Für die Zeit danach ist ein reduziertes Pensum der häufigste Weg zurück — was dabei für Ferien, Lohn und Vorsorge gilt, steht im Beitrag zum Teilzeitarbeiten in Liechtenstein, und passende Stellen findest du unter allen Teilzeitstellen.

Offene Stellen nach Arbeitsort — etwa in Vaduz oder Schaan — findest du gebündelt unter allen Stellen in Liechtenstein. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind das ABGB, das FZEG und die Auskunft der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in Liechtenstein?
20 aufeinanderfolgende Wochen, also 140 Tage. Der Anspruch entsteht frühestens vier Wochen vor der Geburt und wird mit 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes vergütet, bei einer Lohnobergrenze von CHF 148'200.
Gibt es in Liechtenstein Vaterschaftsurlaub?
Ja, seit dem 1. Januar 2026. Väter haben Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Wochen zu 80 Prozent des Lohns, sofern sie 180 Tage unmittelbar vor Begründung der Vaterschaft bei der liechtensteinischen AHV versichert waren.
Wie viel Elternzeit steht mir zu und ist sie bezahlt?
Jeder Elternteil kann bis zu vier Monate beziehen, davon werden zwei Monate vergütet — mit 100 Prozent des durchschnittlichen Monatslohns, gedeckelt auf CHF 4'900 im Monat. Die übrigen zwei Monate sind unbezahlt. Die Elternzeit ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
Wann muss die Elternzeit bezogen werden?
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, bei Wahl- und Pflegeeltern bis zum fünften. Sie kann am Stück, in Teilzeit, in Tagen oder Stunden bezogen werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einverstanden sind.
Habe ich nach einem Stellenwechsel Anspruch auf Elternzeit?
Erst nach mehr als sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber. Für Mutterschaftsgeld gilt eine andere Regel: dort zählen 270 Tage AHV-Versicherung, unabhängig vom Arbeitgeber.

Quellen

Job in Liechtenstein gesucht?

Entdecke aktuelle Stellen in Liechtenstein — vom Industrie-Standort bis zum Finanzplatz.

Alle offenen Stellen ansehen

Das könnte dich auch interessieren