Für Arbeitssuchende
Steuern in Liechtenstein: was Arbeitnehmer wirklich zahlen
8 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 18. September 2026
Arbeitnehmer in Liechtenstein zahlen eine Landessteuer von 0 bis 8 Prozent plus einen Gemeindezuschlag von mindestens 150 Prozent dieser Steuer. Bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von CHF 15’855 fällt gar keine Steuer an. Bei CHF 5’000 Bruttolohn im Monat sind es rund 5 Prozent des Bruttolohns — eine der tiefsten Belastungen Europas.
Wie ist die Einkommensteuer in Liechtenstein aufgebaut?
Die Steuer auf Erwerbseinkommen heisst in Liechtenstein Erwerbssteuer und besteht aus zwei Teilen, die zusammen erhoben werden: der Landessteuer nach einem progressiven Tarif und einem Gemeindezuschlag, den deine Wohngemeinde als Prozentsatz dieser Landessteuer festlegt.
- Steuerpflichtiger Erwerb ermitteln: Bruttolohn minus Sozialabgaben und die gesetzlich zulässigen Abzüge.
- Landessteuer berechnen: nach dem Tarif in Art. 19 des Steuergesetzes — 0 bis 8 Prozent, gestuft.
- Gemeindezuschlag aufschlagen: mindestens 150 Prozent der Landessteuer, je nach Gemeinde auch mehr.
Das Ergebnis ist deine gesamte Einkommensteuer. Eine separate Gemeindesteuer mit eigenem Tarif gibt es nicht — der Zuschlag hängt rechnerisch an der Landessteuer. Wer nur wissen will, was brutto in welcher Branche gezahlt wird, findet das im Lohn-Ratgeber.
beträgt die Landessteuer auf Erwerbseinkommen, gestuft in neun Tarifstufen (Steuergesetz, Fassung 2026). Dazu kommt der Gemeindezuschlag.
Steuergesetz (SteG), LR 640.0, Art. 19 Abs. 1 Bst. aWelche Tarifstufen gelten?
Der Tarif ist progressiv und wird auf den steuerpflichtigen Erwerb angewendet — also auf den Betrag nach allen Abzügen, nicht auf den Bruttolohn. Für Alleinstehende gelten diese Stufen:
- bis CHF 15’855 — 0 % (Grundfreibetrag)
- CHF 15’856 bis 21’140 — 1 %
- CHF 21’141 bis 42’280 — 3 %
- CHF 42’281 bis 73’990 — 4 %
- CHF 73’991 bis 105’700 — 5 %
- CHF 105’701 bis 137’410 — 6 %
- CHF 137’411 bis 169’120 — 6,5 %
- CHF 169’121 bis 211’400 — 7 %
- ab CHF 211’401 — 8 %
Je Stufe zieht das Gesetz zusätzlich einen festen Betrag ab, damit die Kurve an den Stufengrenzen nicht springt. Der Grundfreibetrag hängt von deiner Situation ab: Alleinstehende CHF 15’855, Alleinerziehende CHF 23’783, gemeinsam veranlagte Ehegatten CHF 31’710. Bei Ehegatten sind auch alle Stufengrenzen verdoppelt — faktisch ein volles Splitting.
Grundfreibetrag für Alleinstehende — bis zu diesem steuerpflichtigen Erwerb fällt keine Landessteuer an. Alleinerziehende CHF 23’783, Ehepaare CHF 31’710.
Steuergesetz (SteG), LR 640.0, Art. 19 Abs. 1, Fassung 2026Was zahlst du konkret? Zwei Beispielrechnungen
Beide Rechnungen gehen von einer alleinstehenden Person aus und ziehen nur die gesetzlichen Sozialabgaben ab (AHV, IV und FAK zusammen 4,9 Prozent, Arbeitslosenversicherung 0,5 Prozent). Der Gemeindezuschlag ist mit 150 Prozent angesetzt — dem gesetzlichen Minimum, das fast alle Gemeinden anwenden.
CHF 5’000 brutto im Monat (CHF 60’000 im Jahr): Nach Abzug der Sozialabgaben von CHF 3’240 bleiben CHF 56’760 steuerpflichtiger Erwerb. Darauf fällt eine Landessteuer von CHF 1’266 an, dazu CHF 1’900 Gemeindezuschlag — zusammen CHF 3’166 im Jahr oder rund CHF 264 im Monat. Das sind 5,3 Prozent des Bruttolohns.
CHF 8’000 brutto im Monat (CHF 96’000 im Jahr): Nach Sozialabgaben von CHF 5’184 verbleiben CHF 90’816. Landessteuer CHF 2’797, Gemeindezuschlag CHF 4’195 — zusammen CHF 6’992 im Jahr oder rund CHF 583 im Monat, also 7,3 Prozent des Bruttolohns.
des Bruttolohns gehen bei CHF 5’000 im Monat an Landessteuer und Gemeindezuschlag (alleinstehend, Zuschlag 150 %); bei CHF 8’000 sind es 7,3 %.
Eigene Berechnung nach dem Tarif in Art. 19 Abs. 1 Bst. a SteG, Fassung 2026Beide Werte sind Obergrenzen: Beiträge an die Pensionskasse, Berufsauslagen, Versicherungsabzüge und Abzüge für Kinder senken den steuerpflichtigen Erwerb weiter — und damit die Steuer. Was von einem Bruttolohn insgesamt übrig bleibt, rechnest du im Lohnrechner aus.
Der Gemeindezuschlag: 150 bis 250 Prozent
Der Gemeindezuschlag ist ein Prozentsatz der Landessteuer, den jeder Gemeinderat jährlich neu festsetzt. Das Steuergesetz gibt den Rahmen vor: Er darf 150 Prozent nicht unterschreiten und 250 Prozent nicht übersteigen.
In der Praxis ist der Rahmen fast leer: Die grosse Mehrheit der elf Gemeinden liegt am gesetzlichen Minimum von 150 Prozent, und die wenigen darüber senken seit Jahren. Balzers etwa hat den Zuschlag für 2026 auf 150 Prozent festgelegt. Den Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde solltest du deshalb nicht überschätzen — er ist kleiner als in vielen Schweizer Kantonen.
der Landessteuer darf der Gemeindezuschlag betragen; der Gemeinderat setzt ihn jährlich fest. Die meisten Gemeinden liegen am unteren Rand.
Steuergesetz (SteG), LR 640.0, Art. 75 Abs. 3, Fassung 2026Massgebend ist deine Wohngemeinde, nicht der Arbeitsort. Wenn du in Liechtenstein wohnst und arbeitest, lohnt es sich, den aktuellen Satz direkt bei der Gemeinde nachzusehen — er steht im jährlichen Voranschlag. Offene Stellen nach Gemeinde findest du in Vaduz, Schaan und Balzers.
Vermögen: der Sollertrag von 4 Prozent
Liechtenstein besteuert Vermögen nicht direkt, sondern rechnet es in Erwerb um. Dafür setzt das Gesetz einen standardisierten Vermögensertrag an — den Sollertrag. Er beträgt 4 Prozent des Vermögens und wird deinem steuerpflichtigen Erwerb zugeschlagen, bevor der Tarif greift.
Das hat zwei Folgen. Erstens: Kapitalerträge selbst sind nicht noch einmal steuerbar — die Umrechnung ersetzt eine eigene Ertragssteuer. Zweitens: Bei CHF 100’000 Vermögen erhöht sich dein steuerpflichtiger Erwerb um CHF 4’000, unabhängig davon, was du tatsächlich an Zins oder Dividende erhalten hast. Die Regierung überprüft die Höhe des Satzes alle vier Jahre.
des Vermögens werden als standardisierter Vermögensertrag (Sollertrag) in steuerpflichtigen Erwerb umgerechnet — statt einer eigenen Kapitalertragssteuer.
Steuergesetz (SteG), LR 640.0, Art. 5 Abs. 1, Fassung 2026Lohnsteuerabzug und Steuererklärung
Deine Steuer wird nicht erst am Jahresende fällig: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab und führt sie ab. Wie hoch der Abzug ist, bestimmt die Steuerverwaltung — sie berücksichtigt dabei den voraussichtlichen Jahreserwerb, Pauschalen für Abzüge und deine Familienverhältnisse.
Die Steuererklärung ist trotzdem Pflicht. Sie rechnet ab, was der Lohnabzug nur geschätzt hat: Zu viel Abgezogenes bekommst du zurück, zu wenig zahlst du nach. Wichtig — das Gesetz sagt ausdrücklich, dass du die Erklärung auch dann einreichen musst, wenn dir niemand ein Formular zugestellt hat. Den Termin und das Online-Verfahren gibt deine Wohngemeinde jedes Jahr bekannt.
Für Grenzgänger gilt etwas anderes: Wer in Liechtenstein arbeitet, aber in der Schweiz oder Österreich wohnt, zahlt hier keine Erwerbssteuer nach diesem Tarif, sondern eine Quellensteuer von 4 Prozent des Bruttolohns. Auf diesen Abzug wird kein Gemeindezuschlag erhoben, und die Steuer wird im Wohnsitzland angerechnet. Alle Einzelheiten dazu stehen im Grenzgänger-Guide.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er gibt den Stand des Steuergesetzes 2026 wieder; Tarifstufen und Freibeträge werden bei anhaltender Teuerung angepasst.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Einkommensteuer in Liechtenstein?
- Die Landessteuer beträgt 0 bis 8 Prozent, gestuft nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Dazu kommt ein Gemeindezuschlag von mindestens 150 Prozent dieser Steuer. Effektiv zahlen Arbeitnehmer damit rund 5 bis 8 Prozent ihres Bruttolohns.
- Ab welchem Einkommen zahlt man in Liechtenstein Steuern?
- Ab einem steuerpflichtigen Erwerb von CHF 15’856 im Jahr. Bis CHF 15’855 gilt der Grundfreibetrag und es fällt keine Landessteuer an. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei CHF 23’783, für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei CHF 31’710.
- Was ist der Gemeindezuschlag?
- Ein Prozentsatz der Landessteuer, den jede Gemeinde jährlich selbst festsetzt. Das Steuergesetz erlaubt 150 bis 250 Prozent; die meisten der elf Gemeinden liegen am Minimum von 150 Prozent. Massgebend ist die Wohngemeinde, nicht der Arbeitsort.
- Wie viel Steuern zahle ich bei CHF 5’000 Bruttolohn im Monat?
- Als alleinstehende Person rund CHF 264 im Monat oder CHF 3’166 im Jahr — das sind 5,3 Prozent des Bruttolohns (Landessteuer CHF 1’266 plus 150 Prozent Gemeindezuschlag). Weitere Abzüge wie Pensionskassenbeiträge senken den Betrag zusätzlich.
- Zahlen Grenzgänger dieselbe Steuer?
- Nein. Grenzgänger zahlen in Liechtenstein eine Quellensteuer von 4 Prozent des Bruttolohns, ohne Gemeindezuschlag. Sie wird im Wohnsitzland auf die dortige Einkommensteuer angerechnet.
Quellen
Job in Liechtenstein gesucht?
Entdecke aktuelle Stellen in Liechtenstein — vom Industrie-Standort bis zum Finanzplatz.
Alle offenen Stellen ansehenDas könnte dich auch interessieren
Löhne in Liechtenstein: Was man wirklich verdient
CHF 7’401 brutto pro Monat — so hoch war der Medianlohn in Liechtenstein 2024: Die eine Hälfte der Beschäftigten verdiente mehr, die andere weniger (Amt für Statistik Liechtenstein, Lohnstatistik). Gegenüber 2022 stieg der mittlere Lohn um 5,1 %. Dieser Artikel zeigt, wie sich Löhne nach Branche, Alter und Geschlecht unterscheiden — und worauf Grenzgänger beim Netto achten müssen.
6 Min. LesezeitWohnen und arbeiten in Liechtenstein: was geht und was nicht
Liechtenstein vergibt pro Jahr 28 Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürger im ordentlichen Verfahren und 28 weitere per Los. Wer hier arbeiten will, zieht deshalb meist nicht zu, sondern pendelt ein: 24'943 Menschen taten das 2024, 57 Prozent aller Beschäftigten. Dieser Beitrag zeigt beide Wege mit Zahlen.
8 Min. LesezeitGrenzgänger in Liechtenstein: Steuern, Bewilligung und Pendeln einfach erklärt
Als Grenzgänger in Liechtenstein zahlst du eine Quellensteuer von maximal 4 % des Bruttolohns; dein Einkommen versteuerst du grundsätzlich in deinem Wohnsitzland (Österreich oder Schweiz), wo die liechtensteinische Quellensteuer dank Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet wird. Für die Arbeitsaufnahme brauchst du eine Grenzgängermeldebestätigung, die dein Arbeitgeber beantragt. Dieser Guide erklärt Status, Steuern, Bewilligung, Versicherung und Homeoffice.
8 Min. LesezeitArbeiten in Liechtenstein: Der komplette Guide
Arbeiten in Liechtenstein bedeutet überdurchschnittliche Löhne (Medianlohn CHF 7’401 brutto pro Monat, 2024), eine der tiefsten Arbeitslosenquoten Europas (2,0 % im Februar 2026) und einen Arbeitsmarkt, der zu mehr als der Hälfte von Grenzgängern getragen wird. Das Fürstentum zählte Ende 2024 rund 43’441 Beschäftigte bei nur gut 41’000 Einwohnern — es gibt also mehr Arbeitsplätze als Einwohner. Dieser Guide erklärt Schritt für Schritt, wie der Arbeitsmarkt funktioniert, wer hier arbeiten darf, was man verdient und wie du dich erfolgreich bewirbst.
7 Min. LesezeitFeiertage in Liechtenstein: alle 13 Tage und was sie bedeuten
Liechtenstein hat 13 gesetzliche Feiertage. Sie sind den Sonntagen gleichgestellt (Art. 18 Abs. 2 Arbeitsgesetz): Neujahr, Hl. Drei Könige, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnacht und Stephanstag. Wer an einem davon arbeitet, muss zustimmen — und bekommt 100 Prozent Lohnzuschlag.
7 Min. LesezeitAHV und Sozialversicherungen in Liechtenstein
Vom Bruttolohn gehen in Liechtenstein 4,9 Prozent für AHV, IV und FAK ab, dazu 0,5 Prozent Arbeitslosenversicherung bis zu einem Jahreslohn von CHF 126’000. Der Arbeitgeber trägt mit 7,385 Prozent deutlich mehr. Dazu kommt die Pensionskasse, deren Satz je nach Kasse und Alter verschieden ist.
7 Min. Lesezeit