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Teilzeit arbeiten in Liechtenstein: Pensum, Lohn und Vorsorge

7 Min. Lesezeit · Veröffentlicht am 19. September 2026


In Liechtenstein gilt amtlich als Vollzeit, wer 90 Prozent und mehr arbeitet; darunter beginnt Teilzeit. Ferien bleiben in Wochen gleich, der Lohn sinkt anteilig. Entscheidend ist die Pensionskasse: Erst ab einem aufgerechneten Jahreslohn von CHF 14'700 bist du versichert. Darunter fehlt die zweite Säule.

Ab wann gilt man in Liechtenstein als Teilzeit?

Die Grenze liegt bei 90 Prozent — und sie ist keine Konvention, sondern die amtliche Einteilung der Beschäftigungsstatistik. Das Amt für Statistik führt drei Klassen:

  • Vollzeit — 90 Prozent und mehr
  • Teilzeit — 50 bis 89 Prozent
  • Teilzeit — unter 50 Prozent
90 %

ab diesem Pensum zählt ein Arbeitsverhältnis in der liechtensteinischen Beschäftigungsstatistik als Vollzeit (Stand 2024)

Amt für Statistik Liechtenstein, Beschäftigungsstatistik 2024 (281.2024.02.1), erschienen 29.09.2025

Wichtig ist der Unterschied zwischen dieser Statistik-Einteilung und deinem Arbeitsvertrag. Rechtlich gibt es in Liechtenstein kein eigenes Teilzeit-Arbeitsrecht — es gelten dieselben Regeln wie für Vollzeit, nur bezogen auf dein vereinbartes Pensum. Der Vertrag muss die Arbeitszeit in Prozent nennen; daran hängt alles Weitere.

Ein 80-Prozent-Pensum ist also arbeitsrechtlich kein Sonderfall, statistisch aber bereits Teilzeit. Wer in einem Inserat «Teilzeit» liest, sollte deshalb immer auf die konkrete Prozentangabe schauen — die Spanne reicht von 10 bis 89 Prozent.

Wie verbreitet ist Teilzeit in Liechtenstein?

Verbreiteter, als die reine Beschäftigtenzahl vermuten lässt. Ende 2024 waren in Liechtenstein 43'441 Personen beschäftigt — zusammen leisteten sie aber nur 36'433 Vollzeitäquivalente. Die Lücke von rund 7'000 Stellen ist die Teilzeit.

36'433

Vollzeitäquivalente, geleistet von 43'441 Beschäftigten (Stichtag 31.12.2024) — rechnerisch rund 84 Prozent Durchschnittspensum

Amt für Statistik Liechtenstein, Beschäftigungsstatistik 2024 (281.2024.02.1)

Der Frauenanteil an allen Beschäftigten lag 2024 bei 40,5 Prozent und ist seit Jahren stabil. Bemerkenswert ist die Bewegung darunter: Der Frauenanteil bei den Teilzeitpensen ist rückläufig — und zwar sowohl bei 50 bis 89 Prozent als auch unter 50 Prozent. Das heisst umgekehrt, dass Männer zunehmend Teilzeit arbeiten. Teilzeit ist in Liechtenstein längst kein reines Frauenthema mehr.

Die Verteilung folgt den Arbeitsorten: Gut die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet in Vaduz (26,2 Prozent) oder Schaan (24,8 Prozent), gefolgt von Eschen mit 11,9 Prozent. Wer Teilzeit sucht und pendelt, hat dort die grösste Auswahl.

Ferien, Lohn, Feiertage: was sich anteilig ändert

Der häufigste Irrtum betrifft die Ferien. Der gesetzliche Mindestanspruch von vier Wochen wird bei Teilzeit nicht gekürzt — er bleibt bei vier Wochen. Was sich ändert, ist nur die Umrechnung in Tage:

  • 5 Tage pro Woche — vier Wochen Ferien sind 20 Ferientage
  • 3 Tage pro Woche — vier Wochen Ferien sind 12 Ferientage
  • Gleich lange Erholung — in beiden Fällen bist du vier Wochen im Jahr frei

Der Unterschied wird dort wichtig, wo jemand sein Pensum ändert: Wer von fünf auf drei Tage reduziert, sollte die bereits bezogenen und die noch offenen Ferientage vorher umrechnen lassen. Die vollständigen Regeln zu Ferien, Probezeit und Kündigungsfristen stehen im Beitrag zum Arbeitsrecht in Liechtenstein.

4 Wochen

gesetzlicher Mindest-Ferienanspruch pro Dienstjahr, unabhängig vom Pensum — unter 20 Jahren fünf Wochen (Stand 2026)

LANV — Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband, gesetzliche Grundlagen, 2026

Beim Lohn gilt das Gegenteil: Er richtet sich direkt nach dem Pensum. Die 13 gesetzlichen Feiertage wiederum treffen Teilzeitkräfte ungleich — wer nie montags arbeitet, verliert nichts, wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt, profitiert aber auch nicht davon. Welche Tage das sind, steht im Beitrag zu den Feiertagen in Liechtenstein.

Die Pensionskasse: Vorsicht bei kleinen Pensen

Das ist der Punkt, der Teilzeitkräfte langfristig am meisten kostet — und der beim Vertragsabschluss fast nie zur Sprache kommt. Die betriebliche Personalvorsorge, also die zweite Säule, beginnt erst oberhalb einer festen Schwelle:

CHF 14'700

aufgerechneter Jahreslohn, ab dem die Versicherungspflicht in der betrieblichen Personalvorsorge beginnt (Grenzbetrag ab 01.01.2026)

FMA Liechtenstein, Wegleitung 2022/03 zur betrieblichen Personalvorsorge (Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 BPVG), Stand 07.01.2025

Wer darunter bleibt, ist bei der AHV versichert, baut aber keine zweite Säule auf. Das fällt im Monatslohn nicht auf und wird erst bei der Pensionierung sichtbar. Bei einem Jahreslohn von CHF 60'000 auf Vollzeitbasis ist die Schwelle etwa ab einem Pensum von 25 Prozent erreicht — bei tieferen Löhnen entsprechend später.

Ein Detail, das Liechtenstein von der Schweiz unterscheidet und regelmässig verwechselt wird: Es gibt hier keinen Koordinationsabzug. Die Schweizer Zahlen zu Eintrittsschwelle und koordiniertem Lohn lassen sich also nicht übertragen. Was sonst vom Bruttolohn abgeht, steht im Beitrag zu den Sozialabgaben.

Zwei Teilzeitstellen: was dann gilt

Hier wird es für viele überraschend günstig. Wer bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, gilt bei jedem einzelnen als teilbeschäftigt und ist dort versicherungspflichtig (Art. 6 Abs. 7 BPVG). Das Gesetz geht in diesem Fall davon aus, dass es sich um mehrere gleichwertige Erwerbstätigkeiten handelt.

Die Ausnahme ist die echte Nebenbeschäftigung: Handelt es sich bei einer der Anstellungen erkennbar um eine Nebentätigkeit, entfällt dort die Versicherungspflicht, und versichert wird nur die hauptberufliche Tätigkeit.

Praktisch heisst das: Zwei 40-Prozent-Stellen bei zwei Arbeitgebern können beide vorsorgepflichtig sein, während eine einzelne 40-Prozent-Stelle je nach Lohn unter der Schwelle bleibt. Wer sein Pensum auf mehrere Stellen verteilt, sollte die Vorsorge bei beiden Arbeitgebern ausdrücklich ansprechen — automatisch zusammengerechnet werden die Löhne nicht.

Bei der Krankenversicherung ändert sich dagegen nichts: Sie hängt am Wohnsitz, nicht am Pensum. Wer in Liechtenstein wohnt, ist obligatorisch versichert und zahlt dieselbe Prämie wie eine Vollzeitkraft — Details dazu im Beitrag zum Wohnen und Arbeiten in Liechtenstein.

Wo du Teilzeitstellen in Liechtenstein findest

Jedes Inserat auf joblie nennt sein Pensum als Prozentwert oder Spanne — du musst also nicht raten, ob «Teilzeit» 40 oder 80 Prozent bedeutet. Gebündelt findest du sie unter allen Teilzeitstellen in Liechtenstein.

Wenn dein Wunschpensum nicht dabei ist, lohnt sich die Frage trotzdem: Viele Stellen sind grundsätzlich teilbar, werden aber standardmässig als Vollzeit ausgeschrieben. Dass Männer zunehmend Teilzeit arbeiten, hat genau hier seinen Ursprung — nachgefragte Pensen entstehen im Gespräch, nicht im Inserat.

Für einen Wechsel in ein neues Feld ist ein reduziertes Pensum oft der realistischere Einstieg; dazu steht mehr im Beitrag über den Quereinstieg in Liechtenstein. Die übrigen offenen Stellen stehen unter allen Stellen in Liechtenstein. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Vorsorgeberatung.

Häufige Fragen

Ab wie viel Prozent gilt man in Liechtenstein als Teilzeit?
Die amtliche Beschäftigungsstatistik zählt ab 90 Prozent als Vollzeit. Darunter beginnt Teilzeit, unterteilt in 50 bis 89 Prozent und unter 50 Prozent. Arbeitsrechtlich gibt es kein eigenes Teilzeit-Regime — es gelten dieselben Regeln, bezogen auf dein vereinbartes Pensum.
Bekomme ich bei Teilzeit weniger Ferien?
Nein. Der gesetzliche Mindestanspruch von vier Wochen pro Dienstjahr gilt unabhängig vom Pensum. Nur die Umrechnung in Tage ändert sich: Bei drei Arbeitstagen pro Woche sind vier Wochen zwölf Ferientage, bei fünf Tagen zwanzig.
Ab welchem Lohn bin ich in der Pensionskasse versichert?
Ab einem aufgerechneten Jahreslohn von CHF 14'700 (Grenzbetrag ab 01.01.2026). Wer darunter bleibt, ist zwar bei der AHV versichert, baut aber keine zweite Säule auf. Einen Koordinationsabzug wie in der Schweiz gibt es in Liechtenstein nicht.
Was gilt, wenn ich zwei Teilzeitstellen habe?
Dann giltst du bei jedem Arbeitgeber als teilbeschäftigt und bist dort versicherungspflichtig (Art. 6 Abs. 7 BPVG). Nur bei einer echten Nebenbeschäftigung entfällt die Pflicht für diese Tätigkeit. Die Löhne werden nicht automatisch zusammengerechnet.
Zahle ich bei Teilzeit weniger Krankenkasse?
Nein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung hängt am Wohnsitz, nicht am Pensum oder am Einkommen. Wer in Liechtenstein wohnt, zahlt dieselbe Prämie wie eine Vollzeitkraft.

Quellen

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